Strafregisterbescheinigung

Anleitung zur Beantragung der Strafregisterbescheinigung für die Kinder- und Jugendfürsorge

Wichtig: Die Beantragung dieser speziellen, kostenlosen Bescheinigung kann nicht online erfolgen, sondern muss persönlich bei einer Behörde durchgeführt werden. In der Regel sind dies die Gemeinden, Magistrate oder die Landespolizeidirektion.

Voraussetzungen für die kostenlose Beantragung

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind und die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt, ist die Beantragung für euch kostenlos, wenn ihr die richtigen Formulare vorlegt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bitte folgt dieser Anleitung genau, um die korrekte Bescheinigung zu erhalten:

Schritt 1: Dokumente auf unserer Homepage herunterladen

Ladet die folgenden drei Dokumente am Ende dieser Seite herunter und füllt sie – soweit möglich – bereits am Computer aus (oder druckt sie leer aus):

  1. Antragsformular (Das eigentliche Formular zur Beantragung bei der Behörde)
  2. Bestätigungsformular (Muss von eurem/r Elternratsobmann/-frau unterschrieben werden, um die Tätigkeit zu bestätigen)

Neu ab 2026: Die bisher notwendige Bescheinigung über die Ehrenamtlichkeit des Vereins entfällt, dies kann von der Behörde jetzt online abgefragt werden.

Schritt 2: Formulare unterschreiben lassen

Stellt sicher, dass das Bestätigungsformular von der zuständigen Person unterschrieben wird. Dieses Dokument bestätigt gegenüber der Behörde, dass ihr die Bescheinigung für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt.

Schritt 3: Persönlicher Gang zur Behörde

Mit allen vorbereiteten Dokumenten müsst ihr persönlich zur zuständigen Behörde gehen.

Zuständige Stellen:
  • Das Gemeindeamt oder Magistrat, Landespolizeidirektion
  • HINWEIS: ruft vorher an und vereinbart einen Termin. Während man bei einigen Behörden jederzeit vorbeikommen kann,  muss man bei anderen bereits Monate im vorhinein einen Termin vereinbaren!
Mitzubringen sind:
  • Beide ausgefüllte und unterschriebenen Formulare aus Schritt 1 & 2.
  • Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein).
Schritt 4: Bei der Behörde explizit erwähnen

Weist die Beamtin / den Beamten explizit darauf hin, dass ihr die „kostenlose Strafregisterbescheinigung für die Kinder- und Jugendfürsorge“ benötigt und dass die Tätigkeit ehrenamtlich ist. Nur so erhaltet ihr das richtige Dokument, kostenfrei.

Schritt 5: Bescheinigung in der Gruppe vorzeigen

Ihr erhaltet das Dokument in der Regel sofort oder innerhalb weniger Tage per Post. Zeigt dann das Original bitte umgehend bei eurer Gruppenleitung  oder der beauftragten Person vor. Dort wird die Vorzeige vermerkt. Zukünftig wird dies als Eintrag in SCOREG möglich sein. Bis es soweit ist, empfehlen wir eine händische Liste zu führen. 

Hier findet ihr die Formulare zum Download: